Inhalt des Redaktionsstatus des Salacher Boten

Das Redaktionsstatut des Salacher Boten legt die organisatorischen, gestalterischen und inhaltlichen Richtlinien für das amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Salach fest. Es regelt insbesondere:

  1. Ansprechpartner und Entscheidungsbefugnis
    Wer im Rathaus für die Zusammenarbeit mit dem Verlag zuständig ist, welche Entscheidungen die Verwaltung selbst treffen kann und wann der Gemeinderat bzw. die Bürgermeisterin / der Bürgermeister zuständig ist.

  2. Änderungen des Statuts
    Welche Änderungen der Gemeinderat beschließen muss und welche geringfügigen Anpassungen die Verwaltung selbst vornehmen kann.

  3. Name, Erscheinung und Redaktionsschluss
    Der Name des Amtsblatts, der wöchentliche Erscheinungstag (Donnerstag) und der Redaktionsschluss (Montag, 18:00 Uhr).

  4. Struktur und Rubriken
    Die Reihenfolge und Inhalte der Rubriken, von amtlichen Bekanntmachungen über Berichte der Gemeinderatsfraktionen, Vereine, Schulen und Kirchen bis hin zum Anzeigenteil.

  5. Zeilenkontingente und Veröffentlichungsregeln
    Vorgaben zu Umfang, Reihenfolge und Verantwortlichkeit für Beiträge von Fraktionen, Vereinen, Parteien, Schulen und anderen Organisationen sowie spezielle Regeln vor Wahlen.

  6. Anzeigenteil
    Welche Anzeigen veröffentlicht werden, wie der Verlag für den Anzeigenteil zuständig ist und welche Erlöse daraus resultieren.

  7. Gestalterische Anforderungen
    Vorgaben für die Einreichung von Texten, Bildern und Dateien, Mindestanforderungen an Qualität und Format, sowie Hinweise zu Bildunterschriften.

  8. Titelseite
    Regeln zur Vergabe der Titelseite an örtliche Vereine und Organisationen und Ausnahmen für Veröffentlichungen der Gemeinde oder politischer Parteien.

  9. Korrekturabzüge
    Welche Inhalte automatisch oder auf Anforderung vorab korrigiert werden und Fristen für die Einreichung.

  10. Allgemeine Richtlinien für Veröffentlichungen
    Vorgaben zu Kennzeichnungspflicht, Verantwortung der Verfasser, Ausschluss von polemischen oder rechtlich problematischen Beiträgen und die Nichtaufnahme von Leserbriefen.

  11. Inkrafttreten
    Das Statut tritt nach Beschluss des Gemeinderates in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen.